Die Schutzgebühr
Was ist die Schutzgebühr?
Bei der Schutzgebühr handelt es sich nicht um einen Kaufpreis, sondern um einen wichtigen Beitrag zum Tierschutz. Sie stellt sicher, dass die Tiere verantwortungsvoll vermittelt werden, gibt der Pflegestelle Sicherheit und hilft, einen Teil der entstehenden Kosten zu decken.
Wozu dient die Schutzgebühr?
1.) Schutz des Tieres
Die Schutzgebühr hilft sicherzustellen, dass nur ernsthaft interessierte Menschen ein Tier adoptieren. Sie soll spontane Entscheidungen verhindern und eine verantwortungsvolle Übernahme unterstützen, damit das Tier ein stabiles, dauerhaftes Zuhause findet.
2.) Schutz der Pflegestelle
Mit der Schutzgebühr wird vermieden, dass ein Tier leichtfertig reserviert und dann wieder freigegeben wird. Für die Pflegestelle bedeutet dies Planungssicherheit und weniger Belastung, da Absagen und unnötige Blockierungen verhindert werden.
3.) Anteilige Kostendeckung der Pflegestelle
Die Schutzgebühr deckt einen kleinen Teil der laufenden Kosten der Pflegestelle wie Tierärzte, Futter, Fahrt-km, Desinfektion, Einstreu, Zubehör, Reparaturen, Arbeitsmaterialien, Wasser und Strom. Diese Kosten werden nicht vollständig durch die Schutzgebühr gedeckt, den Großteil der Kosten tragen wir als Pflegestelle privat. Trotzdem trägt die Schutzgebühr dazu bei, dass die Aufnahme und Versorgung der Tiere auf Dauer möglich bleibt.
Warum die Schutzgebühr im voraus gezahlt wird
Die Schutzgebühr wird bei der Reservierung fällig, damit das Tier verbindlich zugesagt ist und nicht parallel andere Interessenten vertröstet werden müssen. Ohne diese Regelung würden Tiere oft blockiert, obwohl die Adoption am Ende noch nicht zustande kommt. Die Vorauszahlung sorgt dafür, dass die Vermittlung zuverlässig geplant werden kann und die Tiere nicht unnötig lange auf ein festes Zuhause warten müssen.
Kann die Schutzgebühr zurückgezahlt werden?
Eine Erstattung der Schutzgebühr erfolgt nur, wenn die Vermittlung aus Gründen scheitert, die bei der Pflegestelle liegen, z. B. durch Krankheit oder den Tod des Tieres. Entscheidet ein Interessent sich jedoch selbst gegen die Adoption, wird die Schutzgebühr nicht erstattet. Nur so kann verhindert werden, dass Tiere unnötig blockiert werden, dass diese Tiere am Ende kein Zuhause haben und einen Platz in der PS besetzen, den längst ein neuer Notfall gebraucht hätte. Außerdem soll so verhindert werden, dass der PS dadurch unnötige Kosten und Aufwand entstehen.